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Elektrotherapie und Ultraschall

Elektrotherapie
ist ein Verfahren zur Behandlung, Weiterbehandlung und Wiederherstellung von Krankheiten und Verletzungen mit Hilfe elektronischer Geräte.

Allgemeine Wirkung:

  • Schmerzlinderung
  • Durchblutungsförderung
  • Detonisierung quergestreifter Skelett- und Gefäßmuskulatur
  • Stoffwechselsteigerung
  • Muskelkräftigung und Resorptionsförderung von Ödemen und Gelenkergüssen
Anwendungsbeispiele:
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Durchblutungsstörungen
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Funktionsstörungen innerer Organe
Ultraschall
ist die Anwendung mechanischer Schwingungen oberhalb des Hörschalls zu Therapeutischen Zwecken.

Allgemeine Wirkungsweise:

  • Schmerzlinderung
  • Stoffwechselsteigerung
  • Lösung von Verklebungen
  • Durchblutungsförderung
  • Muskelentspannung und Gewebsregenerationsförderung
Anwendungsbeispiele:
  • Sehnen-, Muskel- und Nervenschmerz
  • Osteochondrose
  • Arthrosen
  • Narbenkontrakturen

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